Für unter Deutscher Flagge bzw. in Deutschland
registrierte/zugelassene Schiffe gilt:
Funkgeräte für den Seefunk (GMDS) müssen für alle
Seefunkstellen angemeldet werden und erhalten eine
Frequenzzuteilungsurkunde / Nummernzuteilungsurkunde bzw. sind
als mobiles Funkgerät unter der
Frequenz-/Nummernzuteilungsurkunde des Schiffs-Funkgerätes bei
der Bundesnetzagentur angemeldet.
Die maximal zulässige Sendeleistung ist dabei von der Bundesnetzagentur nicht klar benannt worden, liegt aber für Handsprech-Funkanlagen wahrscheinlich bei 6 Watt. Zulässige / beantragungsfähige Frequenzbereiche sind dabei sowohl die Bereiche 146 - 174 MHz (also der Seefunk-Bereich) als auch 440-470 MHz, innerhalb dessen sich auch der PMR-Bereich befindet. Dies ist insofern positiv zu sehen, als Kombi-Geräte mit 2 Frequenzbändern somit grundsätzlich beantragungsfähig sind.
In diesen mobilen Funkgeräten ist dann die MMSI (oder
ATIS-Kennung im Bereich der Binnengewässer) der zugehörigen
Zuteilungsurkunde einzuspeisen.
Die Anforderung, dass eine Änderung der MMSI nur durch
authorisierte Fachbetriebe nach Nachweis erfolgen darf, ist
hier nicht festgeschrieben.
Für die Nutzung eines solchen Funkgerätes ist ein Funkzeugnis gem. Einsatzbereich des Schiffes erforderlich, also auf Binnengewässern ein UBI-Zeugnis, im Seefunk-Bereich mind. ein SRC.
In den Niederlanden gibt es keine Zulassungs-/Eintragungspflicht für mobile Funkgeräte. Die Nutzer müssen aber auch hier im Besitz der Funkzeugnisse UBI oder SRC/LRC o.ä. sein. Teilweise gelten hier jedoch noch zusätzliche Regeln für nicht Niederländische Bürger bzw. Unterschiede, ob das Boot unter Niederländischer Flagge fährt oder eben unter ausländischer (z. B. Deutscher) Flagge. Dies gilt insbesondere auf den Niederländischen Binnenmeeren, bei denen die Funkgeräte eine ATIS-Kennung aussenden müssen, die zum Boot zugehörig ist.
In Anbetracht der rechtlich für Deutschland recht eindeutigen Regelungen ist die Nutzung von mobilen Funkgeräten also nur für solche Geräte möglich, bei denen die Möglichkeit besteht, diese mit einer MMSI oder ATIS-Kennung zu versehen und diese auch beim jeweils genutzten Boot anzumelden.
Das sind schlechte Voraussetzungen für Charterboot-Nutzer, bei denen das fest verbaute Funkgerät in aller Regel unter Deck angebracht ist und weder Außenlautsprecher noch eine mobile Einheit besitzt.
Hinzu kommt, dass - selbst wenn man sich ein solches
Mobil-Funkgerät selbst kauf und mitbringt - die
MMSI-Programmierung jeweils ca. 20-50 EUR kostet und der
Vercharterer einem dann auch zusichern können muss, dass man
das gewünschte Boot auch tatsächlich bekommt und es nicht
getauscht werden muss, weil die Vorgängercrew einen Schaden
verursacht hat oder etwas defekt ist. Dann würde die MMSI auf
ein falsches Boot lauten. Bei ATIS wäre es schlecht, da diese
Kennung bei jedem Funkruf automatisch gesendet wird und das
zugehörige Boot in einem solchen Fall nirgends existiert. Die
MMSI-Kennung wird nicht regelmäßig ausgesendet, sofern man
keinen DSC-Anruf sendet, was man dann aber auch über das fest
verbaute Gerät initiieren kann und danach dann per Mobilteil
weiter spricht.
Funkgeräte, bei denen man eigenständig die MMSI ändern kann,
sind in der EU nicht vorhanden, aufgrund der o. g. Regelung,
nur Fachbetrieben eine Änderung zu erlauben.
Für Charter-Skipper könnte ich hier jedoch das
u. g. Gerät HM360 DSC MAX der Firma
Himunication empfehlen. Vertrieb z. B. über
Online-Shops in Niederlanden und Dänemark ohne großen Aufpreis
gegenüber einem Direktimport vom Chinesischen Hersteller.
Dieses Gerät lässt sich ohne Software durch
Tasten-Kombinationen in den Ursprungszustand zurück versetzen
und erlaubt somit die beliebig häufige Eingabe einer MMSI und
ATIS-Kennung.
Für andere Länder gelten hier jeweils eigene Regeln (siehe
Niederlande), wo die Nutzung z. T. problemlos erlaubt
ist.
Es gilt also die landesspezifischen Regeln zu prüfen, bevor man
losfährt, um Strafen zu vermeiden.
Jeder, der seinen Funkschein gemacht hat, kennt die
Funkfrequenzen, die für den Seefunk und Binnenfunk zulässig
sind. Seit 2023 hatten sich hier noch Änderungen für die
Nutzung einiger Frequenzen mit digitaler Funkübertragung
ergeben und die Aufsplittung/Trennung einzelner
Frequenzen.
Die Kanäle 24-28 und 84-86 sind inzwischen digitale Funkkanäle,
die für den analogen Funkverkehr nicht mehr genutzt werden
dürfen (Stichwort: VEDES).
Die meisten als Seefunkgeräte am Markt befindlichen Funkgeräte
unterstützen jedoch bislang nur analogen Funkverkehr, was für
den Freizeit-Segler noch ausreichend ist.
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen reinen
Seefunkgeräten mit festgelegten Kanälen und Funkgeräten aus dem
Amateurfunkbereich, die eine freie Kanal- und Frequenzauswahl
ermöglichen und auch hybrid (analog + digital) existieren. Hier
sind jedoch keine sog. DSC-Notfallmeldungen möglich und es wird
weder die ATIS-Kennung noch eine MMSI ausgesendet. Das mag
vorteilhaft sein, will man "incognito" bleiben, aber ist eben
für den Notfall eine klare Einschränkung.
Wer sich eingehender mit wasserdichten Geräten incl. GPS-Empfänger für die reine Funk-Kommunikation beschäftigen kann und will, der kann bei den bekannten Herstellern, wie Baofeng sehr gute, leistungsfähige und preiswerte Geräte finden. Dabei besteht hier die Möglichkeit die Geräte sowohl für den Seefunk, als auch als PMR-Gerät für die Nutzung an Land zu verwenden, da die Frequenzen in diesen Geräten frei einem Kanal zugewiesen werden können.
Wer sich hier nicht technisch vertiefen möchte und das Gerät
nur für die Nutzung auf dem Schiff verwenden will, ist bei
Herstellern wie ICOM, COBRA, MOTOROLA u.s.w. gut aufgehoben,
bezahlt jedoch deutlich mehr dafür (teilweise bis zu 5 fache
Kosten). Ein tatsächlich sehr hochwertiges Endgerät für ca. 350
EUR ist das IC-M94DE von Icom, das neben DSC und GPS als
derzeit noch einzig mir bekanntes autarkes Mobilgerät über
einen AIS-Empfänger verfügt (Stand 03.2025).
Ein vernünftiges Gerät, jedoch auf altem Stand ohne
Digitalfunktionen, dafür aber zumindest schon mit 20Sek.
Sprachaufzeichnung, ist z. B. das Cobra MRHH600 für ca. 200-250
EUR.
Ebenfalls rein analog, aber sonst durchaus interessant für ca.
300 EUR mit 60 Sek. Aufzeichnung, DSC-Alarm (MMSI),
ATIS-Kennung, GPS und 99 programmierbaren Kanälen mit 6 Watt
Sendeleistung ist das HM360 DSC MAX von https://www.himunication.com/ . Das Modell
"TS19" von Himunication wird leider nicht mehr
hergestellt.
Auf dem Chinesischen Markt gibt es weitere zahlreiche
preiswerte und gute Geräte (z. B. Hybridgeräte von Anytone).
Hier ist aber unbedingt eine Kontaktaufnahme mit dem
chinesischen Verkäufer notwendig, da die auf
Aliexpress/Alibaba/madeinchina angegebenen Spezifikationen z.
T. nicht korrekt sind.
Beim Direktimport aus China bitte die Nebenkosten beim
Preisvergleich nicht vergessen. Transport ca. 50-60 EUR,
Einfuhr-Umsatzsteuer 19%, Handling-Gebühren für DHL / UPS &
Co ca. 15-20 EUR, auch wenn man die Transportkosten eigentlich
bereits durch den Versender bezahlt hatte. Also 80 EUR zzgl.
19% auf den Warenwert kommen immer nochmal dazu. Der Versand
als "Muster"/"Geschenk" hilft schon länger nicht mehr. Diese
Pakete werden als erstes untersucht. Und Gewährleistung ist
schwierig. Chinesische Hersteller sind zwar sehr kulant, aber
auch eine Ersatzlieferung bei Defekt kostet erneut 80 EUR plus
19% auf den fiktiven Warenwert. Diese Kosten zahlt einem der
Chinesische Hersteller nicht. Also prüft, ob sich die
Schnäppchen lohnen oder es bei 30-50 EUR Preisdifferenz nicht
ggf. sinnvoller ist, die Geräte bei einem europäischen
Distributor zu kaufen.
Wichtige Eigenschaften für alle Geräte (egal ob preiswerter China-Import oder Markenware aus dem EU-Bereich) sind:
Nice to have (weil derzeit noch schwer verfügbar):