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Mobile Funkgeräte

Allgemeines

Für unter Deutscher Flagge bzw. in Deutschland registrierte/zugelassene Schiffe gilt:
Funkgeräte für den Seefunk (GMDS) müssen für alle Seefunkstellen angemeldet werden und erhalten eine Frequenzzuteilungsurkunde / Nummernzuteilungsurkunde bzw. sind als mobiles Funkgerät unter der Frequenz-/Nummernzuteilungsurkunde des Schiffs-Funkgerätes bei der Bundesnetzagentur angemeldet.

Die maximal zulässige Sendeleistung ist dabei von der Bundesnetzagentur nicht klar benannt worden, liegt aber für Handsprech-Funkanlagen wahrscheinlich bei 6 Watt. Zulässige /  beantragungsfähige Frequenzbereiche sind dabei sowohl die Bereiche 146 - 174 MHz (also der Seefunk-Bereich) als auch 440-470 MHz, innerhalb dessen sich auch der PMR-Bereich befindet. Dies ist insofern positiv zu sehen, als Kombi-Geräte mit 2 Frequenzbändern somit grundsätzlich beantragungsfähig sind.

In diesen mobilen Funkgeräten ist dann die MMSI (oder ATIS-Kennung im Bereich der Binnengewässer) der zugehörigen Zuteilungsurkunde einzuspeisen.
Die Anforderung, dass eine Änderung der MMSI nur durch authorisierte Fachbetriebe nach Nachweis erfolgen darf, ist hier nicht festgeschrieben.

Für die Nutzung eines solchen Funkgerätes ist ein Funkzeugnis gem. Einsatzbereich des Schiffes erforderlich, also auf Binnengewässern ein UBI-Zeugnis, im Seefunk-Bereich mind. ein SRC.

In den Niederlanden gibt es keine Zulassungs-/Eintragungspflicht für mobile Funkgeräte. Die Nutzer müssen aber auch hier im Besitz der Funkzeugnisse UBI oder SRC/LRC o.ä. sein. Teilweise gelten hier jedoch noch zusätzliche Regeln für nicht Niederländische Bürger bzw. Unterschiede, ob das Boot unter Niederländischer Flagge fährt oder eben unter ausländischer (z. B. Deutscher) Flagge. Dies gilt insbesondere auf den Niederländischen Binnenmeeren, bei denen die Funkgeräte eine ATIS-Kennung aussenden müssen, die zum Boot zugehörig ist.

Praktische Lösungen

In Anbetracht der rechtlich für Deutschland recht eindeutigen Regelungen ist die Nutzung von mobilen Funkgeräten also nur für solche Geräte möglich, bei denen die Möglichkeit besteht, diese mit einer MMSI oder ATIS-Kennung zu versehen und diese auch beim jeweils genutzten Boot anzumelden.

Das sind schlechte Voraussetzungen für Charterboot-Nutzer, bei denen das fest verbaute Funkgerät in aller Regel unter Deck angebracht ist und weder Außenlautsprecher noch eine mobile Einheit besitzt.

Hinzu kommt, dass - selbst wenn man sich ein solches Mobil-Funkgerät selbst kauf und mitbringt - die MMSI-Programmierung jeweils ca. 20-50 EUR kostet und der Vercharterer einem dann auch zusichern können muss, dass man das gewünschte Boot auch tatsächlich bekommt und es nicht getauscht werden muss, weil die Vorgängercrew einen Schaden verursacht hat oder etwas defekt ist. Dann würde die MMSI auf ein falsches Boot lauten. Bei ATIS wäre es schlecht, da diese Kennung bei jedem Funkruf automatisch gesendet wird und das zugehörige Boot in einem solchen Fall nirgends existiert. Die MMSI-Kennung wird nicht regelmäßig ausgesendet, sofern man keinen DSC-Anruf sendet, was man dann aber auch über das fest verbaute Gerät initiieren kann und danach dann per Mobilteil weiter spricht.

Funkgeräte, bei denen man eigenständig die MMSI ändern kann, sind in der EU nicht vorhanden, aufgrund der o. g. Regelung, nur Fachbetrieben eine Änderung zu erlauben.

Für Charter-Skipper könnte ich hier jedoch das u. g. Gerät HM360 DSC MAX der Firma Himunication empfehlen. Vertrieb z. B. über Online-Shops in Niederlanden und Dänemark ohne großen Aufpreis gegenüber einem Direktimport vom Chinesischen Hersteller. Dieses Gerät lässt sich ohne Software durch Tasten-Kombinationen in den Ursprungszustand zurück versetzen und erlaubt somit die beliebig häufige Eingabe einer MMSI und ATIS-Kennung.

Für andere Länder gelten hier jeweils eigene Regeln (siehe Niederlande), wo die Nutzung z. T. problemlos erlaubt ist.
Es gilt also die landesspezifischen Regeln zu prüfen, bevor man losfährt, um Strafen zu vermeiden.

Funkgeräte

Jeder, der seinen Funkschein gemacht hat, kennt die Funkfrequenzen, die für den Seefunk und Binnenfunk zulässig sind. Seit 2023 hatten sich hier noch Änderungen für die Nutzung einiger Frequenzen mit digitaler Funkübertragung ergeben und die Aufsplittung/Trennung einzelner Frequenzen.
Die Kanäle 24-28 und 84-86 sind inzwischen digitale Funkkanäle, die für den analogen Funkverkehr nicht mehr genutzt werden dürfen (Stichwort: VEDES).
Die meisten als Seefunkgeräte am Markt befindlichen Funkgeräte unterstützen jedoch bislang nur analogen Funkverkehr, was für den Freizeit-Segler noch ausreichend ist.
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen reinen Seefunkgeräten mit festgelegten Kanälen und Funkgeräten aus dem Amateurfunkbereich, die eine freie Kanal- und Frequenzauswahl ermöglichen und auch hybrid (analog + digital) existieren. Hier sind jedoch keine sog. DSC-Notfallmeldungen möglich und es wird weder die ATIS-Kennung noch eine MMSI ausgesendet. Das mag vorteilhaft sein, will man "incognito" bleiben, aber ist eben für den Notfall eine klare Einschränkung.

Wer sich eingehender mit wasserdichten Geräten incl. GPS-Empfänger für die reine Funk-Kommunikation beschäftigen kann und will, der kann bei den bekannten Herstellern, wie Baofeng sehr gute, leistungsfähige und preiswerte Geräte finden. Dabei besteht hier die Möglichkeit die Geräte sowohl für den Seefunk, als auch als PMR-Gerät für die Nutzung an Land zu verwenden, da die Frequenzen in diesen Geräten frei einem Kanal zugewiesen werden können.


Wer sich hier nicht technisch vertiefen möchte und das Gerät nur für die Nutzung auf dem Schiff verwenden will, ist bei Herstellern wie ICOM, COBRA, MOTOROLA u.s.w. gut aufgehoben, bezahlt jedoch deutlich mehr dafür (teilweise bis zu 5 fache Kosten). Ein tatsächlich sehr hochwertiges Endgerät für ca. 350 EUR ist das IC-M94DE von Icom, das neben DSC und GPS als derzeit noch einzig mir bekanntes autarkes Mobilgerät über einen AIS-Empfänger verfügt (Stand 03.2025).
Ein vernünftiges Gerät, jedoch auf altem Stand ohne Digitalfunktionen, dafür aber zumindest schon mit 20Sek. Sprachaufzeichnung, ist z. B. das Cobra MRHH600 für ca. 200-250 EUR.
Ebenfalls rein analog, aber sonst durchaus interessant für ca. 300 EUR mit 60 Sek. Aufzeichnung, DSC-Alarm (MMSI), ATIS-Kennung, GPS und 99 programmierbaren Kanälen mit 6 Watt Sendeleistung ist das HM360 DSC MAX von https://www.himunication.com/ . Das Modell "TS19" von Himunication wird leider nicht mehr hergestellt.
Auf dem Chinesischen Markt gibt es weitere zahlreiche preiswerte und gute Geräte (z. B. Hybridgeräte von Anytone). Hier ist aber unbedingt eine Kontaktaufnahme mit dem chinesischen Verkäufer notwendig, da die auf Aliexpress/Alibaba/madeinchina angegebenen Spezifikationen z. T. nicht korrekt sind.
Beim Direktimport aus China bitte die Nebenkosten beim Preisvergleich nicht vergessen. Transport ca. 50-60 EUR, Einfuhr-Umsatzsteuer 19%, Handling-Gebühren für DHL / UPS & Co ca. 15-20 EUR, auch wenn man die Transportkosten eigentlich bereits durch den Versender bezahlt hatte. Also 80 EUR zzgl. 19% auf den Warenwert kommen immer nochmal dazu. Der Versand als "Muster"/"Geschenk" hilft schon länger nicht mehr. Diese Pakete werden als erstes untersucht. Und Gewährleistung ist schwierig. Chinesische Hersteller sind zwar sehr kulant, aber auch eine Ersatzlieferung bei Defekt kostet erneut 80 EUR plus 19% auf den fiktiven Warenwert. Diese Kosten zahlt einem der Chinesische Hersteller nicht. Also prüft, ob sich die Schnäppchen lohnen oder es bei 30-50 EUR Preisdifferenz nicht ggf. sinnvoller ist, die Geräte bei einem europäischen Distributor zu kaufen.

Wichtige Eigenschaften für alle Geräte (egal ob preiswerter China-Import oder Markenware aus dem EU-Bereich) sind:

  • IPx8 (mind. IPx7)-Klasse für die Wasserdichtigkeit
  • Schwimmfähigkeit, falls es über Board geht
  • Mind. 5 Watt Sendeleistung (bis zu 6 Watt sind zulässig und je mehr, desto weiter ist die Reichweite)
  • 4-stellige Kanäle (für die neuen gesplitteten Kanalnummern)
  • Dualkanal-Überwachung, idealerweise 3-Kanalüberwachung um Anurfkanal, Gesprächskanal und den Kanal für die Verkehrszentrale parallel überwachen zu können.
  • Akku-Kapazität von mind. 2.500 - 3.000 mAh (für eine Nutzungsdauer von ca. 48h standby oder 1-2 h Nutzung)
  • Sofern MMSI programmiert werden kann: 1. Programmierung kostenfrei oder eigenständig möglich
  • ATIS-Kennung für die Nutzung im Binnen-Bereich

Nice to have (weil derzeit noch schwer verfügbar):

  • Speicherung u. Wiedergabe der letzten Nachricht (record & repeat Funktion) für mind. 20 Sec. beeser jedoch 40 Sek, um Notfallmeldungen wiederholen zu können. Bei strukturierter Aussendung ist nach 20 Sek. leider der Standort des hilferufenden Schiffes noch nicht genannt und fehlt somit in der Sprach-Aufzeichnung.
  • analoger + digitaler Betrieb (Hybrid-Funkgeräte)  (solche Geräte sind noch nicht sehr verbreitet, existieren aber im Bereich frei programmierbarer Geräte)
  • AIS-Empfänger intergriert (derzeit nur das Icom M94DE)