Yachtsegeln - 211-sail.de
Infos - Austausch - Hafenkino.

Törnplanung

Törnplanung kennt für den Sportbootbereich / Yachtsport keinen festgelegten Inhalt.
Welche Anforderung aber daran gestellt werden, könnt ihr aus den publizierten Berichten der BSU (Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung) ableiten, sofern es sich um Unfälle von Sportbooten handelt (https://www.bsu-bund.de).

Zur Tönplanung hilft eine Betrachtung folgender Themen:

  • Route
  • Wetter
  • Häfen
  • Boot
  • Formalien
  • Crew
  • Sicherheit

Stichworte und ggf. Links auf nützliche Seiten zu den o. g. Themen:

Route / Routenplanung

  • elektronisches Kartensystem für mobiles Gerät (unabhängig von Verfügbarkeit eines GSM/Telefon-Netzes)
  • Route verläuft durch Gezeiten-Revier?
    Vorplanung für Gezeitenhöhe und Strom z. B. über ATT-Tabellen oder Dt. Hydrographisches Institut oder Niederländische Gezeiten-Übersicht ( https://waterinfo.rws.nl/#/publiek/astronomische-getij).
  • Route auf niedrigster Auflösung (Detail-Ansicht) planen, sofern Rasterkarten verwendet werden, da Sandbänke, Barren, Hindernisse erst auf Detailebene eingeblendet werden
  • Abstände von der Küstenlinie zur Vermeidung von Legerwall-Situationen bei Ruderschaden oder Motorausfall
  • Querung von Verkehrstrennungsgebieten vermeiden
  • Sondervorschriften bei Durchfahren des NOK (Nord-Ostsee-Kanal) beachten (z. B. darf kein Autopilot auf Sportboten genutzt werden, kein reines Segeln im NOK (immer mit Motorunterstützung), Sportboote dürfen nicht nach Eintritt der Dunkelheit oder bei Nebel im NOK fahren, uvm.) (aktualisierter Flyer für Sportboote im NOK)
  • Vorgelagerte Inselgruppen (z. B. Wattenmeer - Nord- u. Ostfriesische Inseln) bedürfen wegen der dort befindlichen Gaten einer maximalen Vorbereitung, da sich hier gefährliche Strömungen, Grundsee mit hohen brechenden Wellen und veränderliche und eng begrenzte Fahrtrassen bilden. Ab Windstärke 4 Bft sollten diese Gebiete von See einfahrend mit Wind von See und ablaufendem Strom ("Wind gegen Strom") unbedingt gemieden werden.

Wetter

  • Mittel- u. Langfristwetter bei Atlantik- / Hochsee-Törns anschauen (z. B. über Meteoblue , wetter3 oder Mercator Ocean)
    Antworten auf die Fragen:
    Welche Wassertemperaturen werden voraussichtlich im Seegebiet vorliegen; mit welchen Strömungen ist zu rechnen; mit welchen Winden ist zu rechnen; wechseln die Winde schnell von Sturm zur Flaute und wo zogen bisher die Tiefdruckgebiete entlang; gibt es zu erwartende Wassertemperaturen über 22° C, so dass es zur Verstärkung von Sturmfronten kommen kann; ist das Wasser warm genug zum Schwimmen oder Tauchen?

    Dazu folgende Auskunftsquellen:
    • Meteoblue liefert Wetterdaten aktuell und historische Langzeitdaten zu Wind, Temperatur, Luftdruck kostenfrei und gegen Gebühr auf Anforderung
    • wetter3.com hat kostenfrei aktuelle Vorhersagen unterschiedlicher Wetterdienste und verfügt kostenfrei über historische Wetterkarten des DWD mit Isobarenverläufen, Strömungen uvm.
    • Mercator Ocean ist ein französischer Dienst mit Mittelfrist-Daten für jeden beliebigen Datenpunkt sowohl kostenfrei als auch auf Anforderung mit Angaben zu Wind, Wassertemperaturen auf unterschiedlichen Tiefen (Oberflächenwasser bis Tiefenwasser), Wasser-Strömungen, Lufttemperatur, uvm.
  • Kurzfrist-Wetter mit Zugrichtung und Auspräung von Hoch- und Tiefdruckgebieten für das geplante Seegebiet (z. B. über o. g. Wetter-Dienste oder Windy.com)
  • Offline-Wetterdaten, sofern ihr außerhalb der Netzabdeckung des Telefon-Netzes der Küstenregion unterwegs seid (oder vor einer Küste, für die Euer Telefon keine Roaming-Abdeckung für mobile Daten besitzt) - Offline Wetterdaten bietet z. B. die Windy-App für bis zu 5 Tage (in der gebührenpflichtigen Version).

Häfen

  • Kommunikations-Wege für die geplanten Häfen (VHF-Kanal, Telefon-Nr. des Hafenmeister, Bürozeiten des Hafens, Email-Adresse)
  • Alternativ-/Notfall-Häfen für die Routenplanung heraussuchen, falls das Wetter oder die Crew einen Zwischenstop erfordern oder man es sich einfach anders überlegt und ein spontaner Zwischenstop eingelegt werden soll.
  • Wassertiefen und Strömungen vor der Hafeneinfacht prüfen und ggf. telefonisch vorher beim Hafenmeister anfragen. In Gezeiten-Revieren dringend empfohlen, da die Häfen oftmals mit Schleusen oder Barren versehen sind, die ein Einlaufen erst ab bestimmten Zeiten vor / nach Hochwasser ermöglichen. Zahlreiche Häfen der Ostsee haben bei bestimmten Windrichtungen deutlich verminderte Wasserstände.
  • Ein Hafen-Handbuch ist notwendig. Sofern elektronisch auf mobilem Endgerät vorhanden, auf Offline-Verfügbarkeit ohne Funknetz achten und vorher herunterladen. Bei schlechtem Wetter ist ein Handy ungeeignet für die Planung der Hafeneinfahrt, da zu klein und für die Crew nicht lesbar (es wird Übelkeit auslösen bei Wellengang).
  • Ist der Hafen ein Zollhafen? Für Törns auch innerhalb der EU (z. B. Frankreich, Portugal, Azoren, Spanien (Canaren), usw.) muss gem. internationalen Abkommen auch eine Segelyacht zunächst einen Zollhafen anlaufen und sich dort anmelden! Geschieht das nicht, drohen Strafen.
    Die Anmeldung beim Zoll muss als Erstes erfolgen. Erst danach folgt der Gang zum Hafenmeister und das Ansteuern des Liegeplatzes.
    Für die Ostsee wird das deutlich lockerer gehandhabt. Das ist aber die Ausnahme von der Regel.
    • Einreisen nach England bedürfen einer vorherigen elektronischen Anmeldung mit Angabe des Hafens, der Uhrzeit (ETA) und aller Personenangaben zur Crew incl. Reisepass-Nrn. (ohne Reisepass kann keine Einreise erfolgen). Die Einreise kann dann z. B. wg. Wettersituation auch in einem anderen Hafen erfolgen, muss dann aber telefonisch mit der Einreisebehörde vorher abgestimmt werden.
      Hier der Link zur Anmeldung: https://www.spcr.homeoffice.gov.uk/sign-in
    • Einreisen auf den Azoren gelten immer als Neu-Einreise und das für jeden Hafen der Azoren.
      Das gilt auch dann, wenn die Yacht unter Portugisischer Flagge fährt. Und auch wenn lediglich zwischen den Azoren-Inseln gefahren wird.

Boot

  • Die Yacht muss für das geplante Seegebiet ausgestattet und tauglich sein. Das fängt mit der Bauweise an und kann vereinfacht über die sog. CE-Zertifizierungsklasse geprüft werden. Class A - Hochseetauglich, Class B - Küstennah-/Küstentauglich.
    Die genauen geforderten Eigenschaften sind den CE-Klassifizierungsnormen zu entnehmen.
    Nur soviel ganz grob:
    - Klasse A : Wind > 8 Bft oder Wellen bis zu 4 m Höhe
    - Klasse B: Wind < 8 Bft und Wellen < 4m Höhe.
    - Klasse C: nicht für die offene See geeignet (Wind <6 Bft, Wellen < 2m)
    Damit ergibt sich bereits beim Chartern des Bootes die Verpflichtung zur Prüfung, ob das Boot für den geplante Törn zugelassen ist und ggf. abhängig vom sich ergebenden Wetter auch die Verpflichtung zum Anlaufen eines (Not-)Hafens, sofern Wind und Welle zu sehr zunehmen.
  • Die Ausstattung muss für die Anzahl der Crewmitglieder passen. Es müssen Kojen zum Schlafen vorhanden sein und Kochgelegenheiten sowie eine Toilette.
    Es muss ausreichend Proviant für die Zeit auf See vorhanden und so zu verstauen sein, dass bei stärkerem Seegang die Sachen an ihrem Platz bleiben.
  • Die technisch, navigatorischen Einrichtungen müssen funktionieren und es müssen Seekarten vorhanden sein, die aktuell sind. Papierkarten müssen für das geplante Seegebiet mitgeführt werden (es müssen keine amtlichen Karten sein, aber ohne Karten geht es nicht. Das Navi reicht nicht aus, da es bei Stromausfall nicht funktioniert).
  • Radar und AIS sind nicht vorgeschrieben. AIS kann aber nur ganz dringend empfohlen werden und zwar ein aktives AIS, das auch sendet und nicht nur empfängt.
    Nur so ist man für die Berufsschifffahrt jederzeit sichtbar, da Segelyachten bei Dunkelheit oder Nebel nur sehr schwer für Berufsschiffe zu erkennen sind. Das Radar-Echo einer Segelyacht aus GFK (Kunststoff) reflektiert kaum Radarstrahlen und wirft somit nur ein sehr kleines Echo, das schnell übersehen werden kann.
    Es empfiehlt sich ein separater Radar-Reflektor (die kleinen standardmäßigen Reflektor-Röhren an der Saling sind unzureichend).
  • Die Sicherheitsausstattung mit Rettungswesten, Lifelines, Sorgleinen an Deck, Einhak-Ösen für die Lifelines an Deck, Rettungsmitteln usw. muss vorhanden und gewartet sein (die Wartung muss alle 2 Jahre erfolgen).
  • Die Gasanschlüsse (Absperrventile) müssen sauber und gängig sein und es müssen Feuerlöscher an Board sein.
  • Die Fensterdichtungen dürfen kein Wasser druchlassen und die Boardventile (für Toilette, Spülbecken, Kühlwasser) müssen gängig sein und dürfen nicht tropfen.
  • Die Bilgenpumpe muss funktionieren und darf nicht zugemüllt sein, so dass sie nicht verstopft.
  • Der Motor des Bootes muss gewartet worden sein und mindestens der Ölstand ist zu prüfen.
  • Es sollte bei Charterbooten auch mind. 2 Crewmitgliedern erklärt worden sein, wie man den Motor manuell ausschaltet, falls die Zündung an Deck nicht mehr funktioniert und wie man den Gang manuell auf Neutral stellen kann, falls das Kupplungsseil abreißt.
  • Die Besegelung sollte für die geplante Reise passen. Sofern also ein Hochsee-Abschnitt eingeplant ist, sollte auch ein Sturmsegel an Board sein, mit dem eine Schlechtwetter-Phase überbrückt werden kann und um das Segeltuch des Großsegel und der normalen Fock/Genua zu schonen.
    Das ist nicht zwanghaft, aber empfohlen und würde bei einem Unfall zu Haftungsausschlüssen führen.

Formalien

Formalien sind die Aspekte der Törnplanung, die von offizieller Seite an Euch gerichtet erwartet werden.
Das sind aus meiner Sicht (und das kann je nach Seegebiet auch noch deutlich umfangreicher sein):

  • Logbuch-Führung
    Entgegen aller diesbezüglichen Diskussionen in diversen Foren: das Führen eines Logbuches ist für jeden Skipper verpflichtend. Die Form ist Euch freigestellt, aber ihr müsst Angaben zum Abgangs- und Zielhafen machen, zum Wetter (Wind, Wellen), zu Wetterverschlechterungen, zu besonderen Ereignissen, die die Sicherheit betreffen können (das weiss man oft erst im Nachhinein) und zur Route / Positionen oder Routenänderungen.
    Es muss zusammenhängend sein (also in irgendeiner Form gebunden, geheftet, geklebt) und darf im Nachhinein nicht veränderbar sein.
    Es muss vom verantwortlichen Schiffsführer (Skipper) unterschrieben sein und 3 Jahre von ihm aufbewahrt werden.
    Alles Weitere ist freiwillig. Das Logbuch kann jederzeit von den jeweiligen Behörden geprüft und Einsichtnahme verlangt werden.

    All diese Dinge sind im Schiffssicherheitsgesetz geregelt, das auch für Sportboote gilt und daher frage ich mich immer wieder, warum über dieses Thema überhaupt in Foren diskutiert wird.

  • Ein- / Ausklarieren in Häfen
    Fährt man von See kommend in einen Hafen ein, ist man dazu verpflichtet, sich beim Zoll zu melden und das Schiff, die Crew und ggf. mitgebrachte Waren zu deklarieren. Gleiches gilt, vor dem Verlassen des Hafens unter Angabe des nächsten Zielhafens.
    Dass dies nicht immer so streng erfolgt, liegt an den Abkommen im Schengener Raum, die hierzu Freiräume erlauben.
    Dennoch sind jederzeit Kontrollen möglich und werden auch durchgeführt. Wie unter dem 5. Spiegelstrich zum Punkt "Häfen" aufgeführt, gibt es in den meißten Ländern hierzu recht strenge Regeln.
    Es sind mind. folgende Dokumente mitzuführen:
    • Eigentumsnachweis für das Boot (Schiffsurkunde, Kaufvertrag, Vollmacht des Eigners für den Skipper, dass er das Boot führen darf)
    • Zuteilungsurkunde für ein eingebautes Funkgerät
    • Bootsschein (Identifikations-Nachweis für das Boot) incl. Flaggenzertifikat (Nationalität)
    • Versicherungs-Nachweis für die Boots-Haftpflichtversicherung
    • Crewliste (gem. Detaillierungsanforderungen des jeweilinge Landes - i. d. R. Name, Vornamen, geb. Datum, Wohnsitz, Nationalität, Kontaktdaten (Tel.), Ausweis- / Reisepass-ID des mitgeführten Dokumentes, ggf. Visum, Datum des Zusteigens auf der Yacht, Zustiegs-Hafen)
    • Bestätigte elektronische Einreise-Voranmeldung (z. B. für Großbritanien)
    • abhängig vom jeweiligen Land: Nachweis eines Krankenversicherungs-Schutzes
    • (bisher z. T. Impfnachweise - heute aber kaum noch relevant)
    • Name des verantwortlichen Skippers/Bootsführers
    • Befähigungsnachweis des Bootsführers (wird nur selten verlangt)
    • Funkzeugnis des Bootsführers oder eines Crewmitglieds (wird nur selten verlangt)
    • Angaben zum letzten Hafen bei Einreise / Angaben zum nächsten Zielhafen bei Ausreise
    • ggf. Liste der eingeführten Waren und Güter (wird nur selten verlangt)
  • Sondervorschriften für Schusswaffen
    • Hier sind die landesspezifischen Regeln im Vorfeld abzufragen für jedes Land, dass während des Törns durchfahren wird
    • Leuchtraketen sind immer verschlossen in einer Box aufzubewahren
    • Alles sonstige, was in einem Land als "Waffe" gelten kann (Messer mit fester Klinge, Signalpistole und deren Munition) unbedingt an Board belassen und auch im Hafen nicht mitführen oder zeigen, aber beim Zoll deklarieren.
  • Versicherungen
    • Auslands-Krankenversicherung jedes Crew-Mitgliedes
      Innerhalb der EU ist ggf. ein Auslands-Versicherungsschein der gesetzlichen Krankenkasse mitzuführen; für Privatversicherte entfällt das, die müssen "Bar" zahlen, wenn etwas ist.
      Für den afrikanischen oder arabischen Raum gelten landesspezifische Regeln. Dort sind Nachweise über den vorhandenen Krankenversicherungsschutz bereits bei der Einreise mitzuführen.
    • Unfallversicherung
      Die Rettung aus Seenot wird i. d. R. über eine Unfallversicherung abgedeckt, da es sich um einen Seenotfall (= Unfall) handelt.
      Die Krankenkasse zahlt diese Kosten nicht. Auch Schutzbriefe decken zwar Krankentransport aber i. d. R. keine Kosten der Seenotrettung ab.
      Seenotrettung ist nicht in allen Ländern kostenfrei!
  • Haustiere
    Ggf. sind für Haustiere noch Quarantäne-Vorgaben zu beachten. Auch das ist im Vorfeld für das Fahrtgebiet zu klären

Crew

Die Zusammensetzung der Crew ist vermutlich der wichtigste Teil für den Törnerfolg.
Insofern lernt Euch vorher einmal kennen. Tauscht Euch bzgl. Gewohnheiten und Besonderheiten aus und bereitet Euch auf das Zusammensein auf engem Raum vor.

Aspekte die hierbei eine Rolle spielen können sind (unter anderem):

  • Essen / Lebensmittel die nicht gemocht oder nicht vertragen werden / Gewürze
    Essen ist ein wichtiger Teil der gemeinsamen Reise. Es muss allen schmecken und daher kann es sinnvoll sein, unterschiedlich zu kochen. Das bezieht sich nicht nur auf Vegan und Fleisch, sondern insbesondere auch auf das Würzen von Speisen mit Salz, Knoblauch, Curry und anderem, was vielen Menschen einfach nicht schmeckt und das Essen als ungenießbar empfinden lässt.
    Hier gibt es kein Richtig oder Falsch und auch keinen Mehrheitsbeschluss. Das Essen muss für jeden passen, sonst gibt es in kürzester Zeit Missstimmung und die wirkt sich in allen Bereichen aus.
  • Alkohol
    Ein extrem kritischer Aspekt, der im Vorfeld zu klären ist. Was ist das Ziel des Törns in Bezug auf "Party" und "Fröhlich sein"?
    Während der Zeit auf See gilt zu jedem Zeitpunkt für die Crew ein massvoller Alkoholverzicht. D.h., ein Glas Wein zum Essen wäre vermutlich noch ok, aber kein zweites oder drittes, denn auf See kann zu jedem Zeitpunkt der volle Einsatz aller Crewmitglieder auch während deren Freiwache erforderlich werden.
    Sei es durch Person-Über-Board, einen Mastbruch, ein Fettbrand auf dem Herd, ein Leck an einem Seeventil, eine Verletzung eines Crewmitgliedes bei einer Patenthalse, usw. D. h., die Crew muss jederzeit in der Lage sein, voll konzentriert zu handeln.
    Wenn am nächsten Morgen ausgelaufen wird, ist also auch am Abend davor der Alkoholkonsum zu begrenzen.
    Viele Unfälle passieren kurz nach dem Auslaufen und sind auf unkonzetriertes Verhalten zurückzuführen. Das kann Restalkohol oder Schlafmangel sein. Beides sollte vermieden werden.
  • Schlafen / Schichteinteilungen / Nachtfahrten
    Es sollte innerhalb der Vorbereitungsphase bereits abgestimmt werden, ob Nachtfahrten erfolgen sollen und ob alle Crew-Mitglieder hierzu bereit und in der Lage sind. Dazu ist abzufragen, wer z. B. Nachtblind ist und bei Dunkelheit nur stark vermindert sehen kann. Aber auch die Bereitschaft, in nur verminderter Crew-Stärnke und im Schichtbetrieb zu schlafen bedarf der Zustimmung der einzelnen Crewmitglieder. Nicht jede/r ist dazu bereit und teilt diese Vorstellung einer Seereise.
    Die Schichten und deren Zusammensetzung sollten auch bei reinen Tagfahrten abgestimmt werden. Der Skipper sollte dabei bewußt für einzelne Schichten ausgeklammert werden, um die Möglichkeit zur Erhohlung oder zur weiteren Reiseplanung zu erhalten.
  • Krankheiten / körperliche Einschränkungen / körperliche Besonderheiten
    Die Crew sollte offen über jeglliche Form von Krankheiten oder Besonderheiten sprechen, damit dies allen Teilnehmern bekannt ist.
    Dies fängt beim Schnarchen an und hört bei Durchfall oder häufigem Harndrang nicht auf. Auch Ängste sind anzusprechen.
    Diese Dinge werden während des Törns sowieso offenkundig und können daher besser im Vorfeld mitgeteilt werden.
    Medikamente und Notfall-Medikamente sollten in dem Zusammenhang ebenfalls besprochen werden, wo sie gelagert werden und in welcher Dosierung sie zu nehmen sind. Dies ist für Notfälle wesentlich. Auch Allergien und Unverträglichkeiten sind je Crewmitglied aufzuschreiben, z. B. gegenüber bestimmten Medikamenten, Antibiotika, Wirkstoffen. Im Fall von Medico-Gesprächen (ärztliche Notfallgespräche) sind das notwendige Informationen.

Gegenseitige Ansprüche bei entstehenden Kosten oder Verletzungen

  • Haftpflicht-Ausschluss gegenüber dem Skipper sollte schriftlich vereinbart sein
  • Kostenregelung bei Schäden am Boot (im Rahmen des Selbstbehaltes bei Charterschiffen) auf alle Crewmitglieder aufteilen? Eine verursachungsgerechte Zuteilung ist meißt schwierig, da ansonsten kaum noch die Bereitschaft besteht, bei der Aufgabenverteilung an Board mitzuwirken, um solche Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Abschluss einer Crew- und Skipperhaftpflicht sollte obligatorisch sein und jeder Skipper sollte sie besitzen.
  • Alle Crew-Mitglieder sollten verpflichtet werden, eine Privathaftpflicht-Versicherung nachzuweisen, sofern Schäden (auch außerhalb des Schiffs) bei Landgängen oder ähnlichem passieren.
  • Beim Anmieten von Leihwagen bei Ausflügen sollte immer eine Vollkasko ohne oder mit minimaler Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, damit erst gar keine Probleme aus Schäden innerhalb der Crew geregelt werden müssen, auch wenn der Leihwagen dann etwas teurer wird.

Ausweispapiere / Visa

  • Allen Crewmitgliedern sollte bekannt gemacht werden, ob z. B. ein gültiger Reisepass erforderlich ist.
    Früher üblich, heute aber für viele jüngere Menschen nicht mehr im Bewußtsein ist, dass man außerhalb der EU-Grenzen einen Reisepass benötigt und die Antragszeiten in der Regel 4 - 10 Wochen benötigen.
  • Sofern Visa erforderlich sind: rechtzeitig beantragen
  • Einreisen nach Großbritannien erfordern seit Mai 2025 eine elektronische mit 10 GBP kostenpflichtige Einreiseerlaubnis. Die Erlaubnis ist 2 Jahre gültig, jedoch an die Gültigkeit des Reisepasses gekoppelt. Ein Reisepass ist für die Einreise unbedingt erforderlich.

Zahlungsmittel mit Notfall-Reserve

  • Auch hier gehen viele meißt jüngere Menschen davon aus, dass im Ausland eine Zahlung mit EUR oder der MAESTRO-Karte überall möglich ist.
    Aber auch das ist eine rein Europäische Regelung. Außerhalb Westeuropas sind mindestens Kreditkarten erforderlich
  • rechtzeitig Kreditkarten beantragen, sofern noch nicht vorhanden
  • ggf. Guthaben auf die Kreditkarte einzahlen, sofern das reguläre Kartenlimit begrenzt ist
    Es sollte mindestens ein verfügbares Volumen von 3.000 EUR vorhanden sein, um ggf. Arztkosten bei Krankheit / Unfall, Leihwagen, Rückflug-Ticket abdecken zu können.

Sicherheit

Sicherheit ist ein sehr breites Spektrum und hängt ganz stark vom befahrenen Seegebiet für den Törn und die Dauer der Reise ab.
Es kann daher kaum vollständig beschrieben werden, was an Vorbereitung der Törnplanung erfolgen sollte.
Stichworte sind:

  • Notruf / Rettungsdienste
    Die Telefonnummern der zuständigen MRSC-Stellen für die befahrenen Törnabschnitte sollten im Handy gespeichert werden.
    Bremen-Rescue sollte immer bereits im Handy hinterlegt sein, um in der Lage zu sein, in Deutscher Sprache einen Notfall zu melden.
    (Bremen Rescue: +49-421-53687-0  -   Kurzwahl in allen Deutschen Mobil-Netzen: 124 124)
  • Personal-Locator-Beacons (PLBs)
    Pesönliche Funksender, die auf AIS oder Satelliten-Kommunikation basieren kosten aktuell nur noch ca. 300-400 EUR und stellen eine hervorragende Ortungs- und Rettungsmöglichkeit für über Board gegangene Crew-Mitglieder dar. Sofern es also für den Törn noch Budget gibt, dann sollten diese Rettungshilfen in der persönlichen Rettungsweste integriert werden.
  • Persönliche Rettungsweste / Lifelines
    Jedes Crew-Mitglied sollte eine nur diesem Mitglied zugeordnete Rettungsweste tragen. Damit ist sichergestellt, dass der Schrittgurt korrekt angepasst ist und auch die Weite der Weste auf den Körperumfang korrekt angepasst ist und eng genug anliegt.
    Der Skipper oder ein mit dieser Sicherheitsrolle beauftragtes Crew-Mitglied soll Sorge dafür tragen, dass die Rettungswesten mit Schrittgurt getragen werden und einen guten Sitz haben. Es sind für jedes Crew-Mitglied die Lifelines ebenfalls pesönlich zuzuweisen.
  • Sorgleinen an Deck
    An Deck soll sichergestellt sein, dass sog. Sorgleinen gespannt sind, an denen sich die Crew beim Gang auf das Vorschiff jederzeit einpicken kann und sich dennoch frei bewegen kann. Sollte der Vercharterer keine Sorgleinen bereitstellen, sind diese eigenständig mitzubringen.
    Sorgleinen gehören zur Pflichtausstattung einer Yacht.
  • Notruf-Übung
    Im Vorfeld des Törns sollte an einem Vorbereitungsabend das Absetzen eines Notrufs geübt werden.
  • MOB / POB - Übung
    Die MOB-Übung sollte so durchgesprochen und auch ausgeführt werden, dann dabei nicht nur ein Fender über Board geworfen wird und dabei lediglich das Abstoppen der Yacht geübt wird. Es soll auch und auf jeden Fall das Hereinholen an Board geübt werden. D.h., das Anheben eines schwereren Gegenstandes über den Seezaum oder das Bergen mit Hilfe eines Bergesegels und mittels Einsatz eines Falls.
  • Rundgang durch das Boot bzgl. relevanter Sicherheits-Punkte
    • Feuerlöscher
    • Seeventile
    • Motorraum
    • Notstop des Motors und Leerlauf-Schalter des Motors
    • Strom-Hauptschalter
    • Diesel-Absperrhahn
    • Bilgenpumpe
    • Schalttafel und Funktion der jeweiligen Tasten
    • Lage und Funktion der Batterien (Starter- und Service-Batterien)
    • Werkzeugkiste und Inhalt
    • Wantenschneider
    • Stopfen und anderes Material zum Abdichten eines Lecks
    • Verbandkasten / Medikamenten-Vorrat
  • Sicherheits- und Notfall-Rollen
    • Sicherheitsrollen sind die Aufgaben, die ohne Vorliegen eines Notfalls auf die Crew verteilt werden, um die Sicherheit der Yacht im normalen Alltagsbetrieb zu gewährleisten.
      Dazu können verschiedene Aufgaben auf die Mannschaft verteilt werden:
      • Motoröl kontrollieren
      • Seewasser-Ventil prüfen
      • Bilgenpumpe sauber halten und prüfen ob sie funktioniert
      • Wanten auf aufgespleiste Seelen prüfen
      • Splinte des Groß- und Vorsegels prüfen
      • Rollen des Großsegels mit Teflon-Spray gangbar halten
      • Verschluss-Zustand der Seeventile vor dem Auslaufen oder bei eintretendem schlechten Wetter sicherstellen
      • Verschluss-Zustand der Fenster sicherstellen
      • Verzurren / Befestigung von Beiboot und Rettungsinsel bei Aufkommen von Sturm / Starkwind prüfen und sicherstellen
      • Absperren des Gasventils nach Nutzung des Gasherdes prüfen und sicherstellen
      • Verschlusszustand der Schranktüren und Staufächer prüfen und sicherstellen bei Aufkommen von Seegang und Lage, damit keine Gegenstände herausfallen können
    • Notfall-Rollen sind für definierte Notfall-Situationen vorgesehen, in denen ein Ablauf koordiniert durch unterschiedliche Personen erfolgen muss.
      Dies sind primär:
      • MoB-Rollenverteilung
        • mit Bergemitteln (Bergesegel, Bergeschlaufe)
        • mit Dingi als Rettungsmittel
        • mit Rettungs-Insel als Rettungsmittel
      • Feuer - Küchenbrand
      • Feuer - Motorbrand
      • Feuer - Kabelbrand
      • Gasleck
      • Wassereinbruch
      • Mastbruch
      • Verletzung / Unfall
      • Verlassen des Schiffts
      • Auf Grund Laufen
        • mit Wassereinbruch
        • ohne Wassereinbruch